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Hotel-Meiners-Shop
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    AGB Veranstaltungen








    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN (AGBV)


    1 GELTUNGSBEREICH
    2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
    3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
    4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
    5 RÜCKTRITT DES HOTELS
    6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
    7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
    8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
    9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
    10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
    11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN


    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN


    1 GELTUNGSBEREICH

    1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
    Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des
    Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren,
    Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem
    Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
    Lieferungen des Hotels.

    1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen
    oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-
    oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
    Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,
    soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

    1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

     

    2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

    2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt
    durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem
    Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu
    bestätigen.

    2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet
    es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
    fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
    vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
    Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht
    die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
    Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht
    anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel
    an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
    oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
    sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
    die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im
    Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die
    Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
    hinzuweisen.

    2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem
    Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche
    verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer
    Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit
    beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
    zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,
    die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
    Hotels beruhen.

     

    3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

    3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

    3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch
    genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu
    zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel
    beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel
    verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von
    Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

    3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum
    Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der
    gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
    Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
    Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen
    mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
    Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

    3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn
    Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die
    unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
    verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils
    geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
    Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %
    über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
    eines höheren Schadens vorbehalten.

    3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
    angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form
    einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
    und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

    3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden
    oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch
    nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung
    oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine
    Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
    Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

    3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
    Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
    verrechnen.

     

    4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

    4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
    Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag
    ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches
    Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung
    ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie
    die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in
    Textform erfolgen.

    4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
    kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis
    dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
    Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
    Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
    zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

    4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen,
    besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und
    stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den
    Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der
    Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
    Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils
    ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6
    pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
    Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem
    Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

    4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem
    Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum
    vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung
    zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.

    4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
    Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein
    Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils
    gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

    4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das
    Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche
    vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der
    Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

     

    5 RÜCKTRITT DES HOTELS

    5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
    bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel
    in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
    wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
    Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
    mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht
    verzichtet.

    5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder
    verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen
    einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist
    das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
    Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls -
    Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
    Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen oder Räume
    schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
    wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
    Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck
    sein;- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
    Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
    das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
    dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
    ist;
    - der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
    -
    ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt
    des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

     

    6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

    6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel
    spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie
    bedarf der Zustimmung des Hotels.

    6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem
    Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn,
    mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die zuletzt gemeldete
    Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

    6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel
    berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der
    gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass
    dies dem Kunden unzumutbar ist.

    6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der
    Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das
    Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung
    stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

     

    7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

    Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich
    nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel.
    In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten
    berechnet.

     

    8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

    8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung
    technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es
    im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für
    die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt
    das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser
    Einrichtungen frei.

    8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter
    Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die
    Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an
    den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit
    das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
    entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

    8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene
    Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür
    kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

    8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete
    Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet
    werden.

    8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder
    sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt.
    Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das
    Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

     

    9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

    9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche
    Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den
    Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust,
    Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
    Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
    Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
    des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die
    Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische
    Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

    9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen
    Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen
    behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht,
    so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten
    des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die
    Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel
    abzustimmen.

    9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach
    Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde
    dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden
    vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das
    Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene
    Nutzungsentschädigung berechnen.

     

    10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

    10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an
    Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw.
    -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn
    selbst verursacht werden.

    10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen
    Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie,
    verlangen.

     

    11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme
    oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform
    erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
    unwirksam.

    11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand
    – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
    Verkehr Oldenburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
    Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
    hat, gilt als Gerichtsstand Oldenburg.

    11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

    11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein
    oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
    nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

     

    AGB - Hotel Meiners - Dorfstrasse 17 – 26209 Hatterwüsting – Stand März 2013




    AGB Hotel








    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH) 

    1 GELTUNGSBEREICH

    2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

    3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

    4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS

    5 RÜCKTRITT DES HOTELS

    6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

    7 HAFTUNG DES HOTELS

    8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG 1 GELTUNGSBEREICH 1.1 Diese
    Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
    von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diese Zusammenhang für
    den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
    (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und
    ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
    Hotelzimmervertrag. 1.2 Die Unter- oder
    Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
    als Be-herbergungszwecken bedürfen dervorherigen Zustimmung des Hotels
    in Textform, wobei § 540 Ab-satz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit
    der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 2.1 Vertragspartner sind das
    Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
    Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
    Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 2.2 Alle Ansprüche gegen das
    Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
    Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprücheverjähren kenntnisabhängig in
    fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des
    Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
    Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
    Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
    beruhen. 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.  3.2 Der Kunde ist
    verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
    genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.geltenden Preise des
    Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das
    Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbrachtund vom Hotel
    verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise
    verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
    geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
    Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst
    geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen
    Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler
    Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die
    Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt
    dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
    Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Das Hotel kann seine
    Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung
    der Anzahl der gebuchten Zimmer, derLeistung des Hotels oder der
    Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis
    für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 3.5 Rechnungen des Hotels
    ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
    Abzug zahlbar. Das Hotel kann dieunverzügliche Zahlung fälliger
    Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
    Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
    Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
    beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
    Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 3.6 Das Hotel ist berechtigt,
    bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
    Si-cherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie,
    zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
    im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
    Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
    Bestimmungen unberührt. 3.7 In begründeten Fällen,
    zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
    Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss
    bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vo-rauszahlung oder
    Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung
    der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
    zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.  3.8 Das Hotel ist ferner
    berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
    angemes-sene Vorauszahlung oderSicherheitsleistung im Sinne vorstehender
    Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
    verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer
    3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit
    einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
    Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS 4.1 Ein Rücktritt des Kunden
    von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein
    Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklichvereinbart wurde, ein sonstiges
    gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der
    Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. DieVereinbarung eines
    Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
    Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem
    Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
    ver-einbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
    ohne Zahlungs- oder Schadenser-satzansprüche des Hotels auszulösen. Das
    Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
    Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht
    nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
    Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer
    Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die
    vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel
    hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
    ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig
    vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen
    pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 %
    des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
    Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für
    Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem
    Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder
    nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 5 RÜCKTRITT DES HOTELS 5.1 Sofern vereinbart wurde,
    dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
    zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
    berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
    nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
    Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum
    Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer
    3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
    Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
    angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
    Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel
    berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
    außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls- Höhere Gewalt oder
    andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
    Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter
    irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher
    Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
    Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;- das Hotel
    begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
    Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
    Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
    dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -
    der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;- ein
    Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 6.1 Der Kunde erwirbt keinen
    Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
    ausdrücklich vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen
    dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
    Kunde hat keinen Anspruch auf frühereBereitstellung. 6.3 Am vereinbarten
    Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur
    Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
    Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00
    Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
    ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
    nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein
    oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
    ist. 7 HAFTUNG DES HOTELS 7.1 Das Hotel haftet für von
    ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
    oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf
    einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des Hotels
    beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
    von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
    Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters
    oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche
    sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt,
    ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
    Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
    Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
    verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
    und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen
    haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das
    Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Gast Geld,
    Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder
    sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen
    wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem
    Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein
    Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
    gestellt wird, kommt dadurch keinVerwahrungsvertrag zustande. Bei
    Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter
    oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur
    nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4. Nachrichten, Post und
    Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
    übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt
    die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der
    vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 8.1 Änderungen und
    Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
    Ge-schäftsbedingungen sollen in Textformerfolgen. Einseitige Änderungen
    oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 8.2 Erfüllungs- und
    Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
    Wechsel-streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Oldenburg. Sofern
    ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und
    keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
    Oldenburg. 8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 8.4 Sollten einzelne
    Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
    nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
    Vorschriften. AGB – Hotel Meiners – Dorfstrasse 17 – 26209 Hatten


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