AGB Veranstaltungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN (AGBV)
1 GELTUNGSBEREICH
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des
Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren,
Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen
oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-
oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,
soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt
durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem
Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu
bestätigen.
2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet
es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht
die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht
anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im
Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die
Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit
beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch
genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel
verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der
gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen
mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die
unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form
einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden
oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch
nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine
Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag
ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung
ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie
die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in
Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen,
besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und
stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der
Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils
ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6
pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem
Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem
Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum
vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung
zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein
Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils
gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das
Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche
vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der
Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel
in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder
verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls -
Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Veranstaltungen oder Räume
schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck
sein;- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
-
ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt
des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel
spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie
bedarf der Zustimmung des Hotels.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem
Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn,
mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die zuletzt gemeldete
Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel
berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der
gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass
dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der
Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das
Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung
stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich
nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel.
In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten
berechnet.
8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung
technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es
im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für
die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt
das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser
Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter
Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die
Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an
den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit
das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene
Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür
kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete
Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet
werden.
8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder
sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt.
Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das
Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche
Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den
Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust,
Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die
Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische
Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen
Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen
behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht,
so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten
des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die
Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel
abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach
Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde
dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden
vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das
Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene
Nutzungsentschädigung berechnen.
10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an
Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw.
-besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn
selbst verursacht werden.
10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie,
verlangen.
11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand
– auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr Oldenburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand Oldenburg.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
AGB - Hotel Meiners - Dorfstrasse 17 – 26209 Hatterwüsting – Stand März 2013
AGB Hotel
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH)
1 GELTUNGSBEREICH
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
7 HAFTUNG DES HOTELS
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG 1 GELTUNGSBEREICH 1.1 Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diese Zusammenhang für
den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und
ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag. 1.2 Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als Be-herbergungszwecken bedürfen dervorherigen Zustimmung des Hotels
in Textform, wobei § 540 Ab-satz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit
der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 2.1 Vertragspartner sind das
Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 2.2 Alle Ansprüche gegen das
Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprücheverjähren kenntnisabhängig in
fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen. 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.geltenden Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das
Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbrachtund vom Hotel
verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise
verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst
geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen
Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler
Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die
Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt
dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Das Hotel kann seine
Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung
der Anzahl der gebuchten Zimmer, derLeistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis
für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 3.5 Rechnungen des Hotels
ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel kann dieunverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 3.6 Das Hotel ist berechtigt,
bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Si-cherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie,
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt. 3.7 In begründeten Fällen,
zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss
bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vo-rauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung
der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.8 Das Hotel ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemes-sene Vorauszahlung oderSicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer
3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS 4.1 Ein Rücktritt des Kunden
von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein
Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklichvereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. DieVereinbarung eines
Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem
Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
ver-einbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadenser-satzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht
nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel
hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig
vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 %
des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für
Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 5 RÜCKTRITT DES HOTELS 5.1 Sofern vereinbart wurde,
dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer
3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls- Höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter
irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher
Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;- das Hotel
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;- ein
Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 6.1 Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen
dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühereBereitstellung. 6.3 Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00
Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist. 7 HAFTUNG DES HOTELS 7.1 Das Hotel haftet für von
ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des Hotels
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche
sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt,
ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen
haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das
Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Gast Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder
sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen
wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem
Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein
Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch keinVerwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur
nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt
die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 8.1 Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Ge-schäftsbedingungen sollen in Textformerfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 8.2 Erfüllungs- und
Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechsel-streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Oldenburg. Sofern
ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
Oldenburg. 8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 8.4 Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften. AGB – Hotel Meiners – Dorfstrasse 17 – 26209 Hatten